WERDE BETREUUNGSKRAFT GEMÄSS §§ 43B, 53B SGB XI


Qualitativ hochwertige Basisqualifikation, vorgeschrieben für die Arbeit in der pflegerischen Betreuung. Entwickelt nach den
Empfehlungen des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. sowie des GKV Spitzenverbandes


Warum?
Am 1. Februar 2024 traten die neuen "Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI" in der ambulanten Pflege in Kraft. 
Effizient
Top Qualität zu fairen Preisen. Durch unsere Kooperation mit gemeinnützigen Partnern, bieten wir höchste Qualität. 
Nachhaltig
Profitieren Sie oder Ihre Organisation lange von den angebotenen Zertifizierungen für rechtssichere Angebote in der häuslichen Betreuung.

Unsere Partner

Fortbildung zur „Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft“

Für wen
In der häuslichen Versorgung tätige Personen, die in häusliche Gemeinschaft mit alten, kranken und behinderten Menschen tätig sind, und hierbei niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45c SGB XI erbringen.
Rechtssicher arbeiten
Angestellte zur häuslichen Betreuung in Pflegediensten müssen seit 01. Februar 2024 eine Weiterbildung nach §43c, §53b - SGB XI nachweisen können.
Flexibel
Der Theorieteil wird flexibel im Selbststudium mit hochwertigen Schulungsmaterialien durchgeführt. Das Praktikum wird im Pflegebetrieb absolviert.
Mehrsprachig
Die Weiterbildung wird in 5 Sprachen geboten. Damit wird eine qualitative Wissensvermittlung für nicht-muttersprachliche Betruungskräfte gesichert.
Kurs buchen
Theorie Online absolvieren
Praktische Erfahrung sammeln
Zertifikat erhalten

Faire Preisgestaltung

Für Gruppenkontingente und Pflegedienste bieten wir attraktive Konditionen. Sprechen Sie uns an.
Fortbildung zur „Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft“
440 Stunden
- davon 120 Stunden Theorie und 320 Stunden Praxis

600 €

je Teilnehmer:in
Jetzt buchenGruppenkontigente anfragen
Anerkennung nach §43a, §53b SGB XI
Mit dem Zertifikat erhalten Sie die Berechtigung zur Tätigkeit als häusliche Betruungskraft
In 4 Wochen zum Zertifikat
Durch unseren hohen Anteil an Online-Schulungen kann der Kurs flexibel absolviert werden und sich dabei schon voll und ganz auf die Tätigkeit konzentriert werden
Berufsbegleitend
Das flexible Kursprogramm ermöglicht den Abschluss parallel zum Beruf
Fortlaufende Kursbeginne
Regelmäßige Kursstarts erlauben präzise Planung bei der Weiterbildung
Sicher
Mit dem Zertifikat sind Sie und Ihre Mitarbeitenden für künftige Audits gerüstet
Mehrspachigkeit
Um eine optimale Wissensvermittlung an alle sicherzustellen, sind unsere Kurse in verschiedenen Sprachen verfügbar
Hohe Abschlussquote
Prüfungswiederholungen sind bei uns in der Kursgebühr eingeschlossen
Faire Preise
Durch unsere Partnerschaften ermöglichen wir kostengünstige Schulungen für Ihre Mitarbeitenden

Individuelles Angebot erhalten

Wir melden uns umgehend mit einem individuellen Angebot für Ihre Pflegeeinrichtung.
Anfrage (#3)

Warum eine Zertifizierung von Betreuungskräften in 2024 wichtig ist

Am 1. Februar 2024 traten die neuen "Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI" in der ambulanten Pflege in Kraft. 
Diese Regelungen stellen sicher, dass ambulante Pflegedienste nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für pflegerische Betreuungsmaßnahmen einsetzen dürfen, die eine entsprechende Qualifikation gemäß den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI besitzen oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden.
Die ambulanten Pflegedienste sind demnach verpflichtet zu überprüfen, ob ihre Mitarbeitenden, die pflegerische Betreuungsmaßnahmen durchführen, die geforderten Qualifikationsanforderungen erfüllen. Bisher konnten diese Tätigkeiten ohne Fortbildung durchgeführt und abgerechnet werden. Nun muss jede in der pflegerischen Betreuung tätige Person eine Fortbildung nach § 53b SGB XI absolviert haben. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Fortbildung und das Vorliegen der erforderlichen Qualifikation werden vom Medizinischen Dienst geprüft und müssen im Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) dokumentiert werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten Versorgung. Die einzige Ausnahme bilden einzelne Bestandsschutzregelungen für erfahrene Betreuungspersonen.
Mit der Fortbildung von werde-Betreuungskraft.de ist Ihr Pflegedienst und Personal perfekt auf diese Umstellung vorbereitet.

Zugang zu geprüften Kursen

Unsere Kooperation mit dem Institut für Qualität in der häuslichen Versorgung ermöglicht den Zugang zu hochwertigen Online-Kursen zu besten Konditionen

Qualitätsversprechen

Unsere Angebot sind geprüft und von Experten und Expertinnen mit langjähriger Erfahrung in der häuslichen Betreuung entwickelt. Mit den Weiterbildungen steht einem rechtssicheren Angebot von pflegebegleitenden Dienstleistungen nichts im Weg.

Lerninhalte

Die Zertifizierung folgt einem modularen Aufbau mit den wichtigsten Modulen zum Thema häusliche Betreuung. Vom Basiswissen über Kommunikation und Gesprächsführung hin zu praktischen Methoden der Betreuung. 
Alle Inhalte folgen den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands.

Ablauf

Die Weiterbildungen sind Dual angelegt. Sie bestehen aus einem theoretischen Teil, der bequem Online absoloviert werden kann und einem praktischen Teil. In der Praxis wird das theoretische Wissen angewandt und umgesetzt. Je nach Lerntempo lassen sich die Kurse zwischen 1-4 Monaten absolvieren. 

Qualität zu fairen Preisen

Durch unsere Kooperationen mit gemeinnützigen Partnern ist es gelungen Kursinhalte zu fairen Preisen anzubieten. Wir glauben daran, dass gut qualifiziertes Personal wichtig ist, um die gesellschaftliche Aufgabe der Betreuung von Personen zu erfüllen.

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Unser Qualitätsanspruch

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Unsere Kurse

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Ablauf

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Preise und Kontigente

Fragen und Antworten

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Melden Sie sich hier und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Müssen Mitarbeiter in Wohngemeinschaften und Betreutem Wohnen die neuen Qualifikationsanforderungen erfüllen und einen Kurs von werde-betreuungskraft.de absolvieren?
Ja, alle Mitarbeiter, die von einem ambulanten Pflegedienst in Wohngemeinschaften oder im Betreuten Wohnen eingesetzt werden und pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringen, müssen die neuen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Falls sie nicht unter den Bestandsschutz fallen, müssen Sie einen Kurs nach § 53c SGB XI absolvieren.
Müssen auch Betreuungskräfte, die Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege anbieten, qualifiziert sein?
Ja, wenn diese Leistungen pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen, müssen die Betreuungskräfte die vorgegebenen Qualifikationsanforderungen erfüllen, unabhängig davon, welche finanziellen Mittel dafür verwendet werden. Das betrifft also auch den Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflegeleistungen.
Müssen Mitarbeiter, die Alltagsunterstützung nach § 45a SGB XI anbieten, die neuen Qualifikationsanforderungen erfüllen?
Nein, für alltagsunterstützende einfache Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die nicht pflegerischen Betreuungsmaßnahmen aus dem Leistungskomplexkatalog entsprechen, gelten die neuen Qualifikationsvorgaben nicht. Hier gelten jedoch ggf. andere landesrechtliche Vorgaben.
Dürfen Fortzubildende zur Pflegefachkraft pflegerische Betreuungsmaßnahmen durchführen?
Nach § 4 der Betreuungskräfte-Richtlinie beginnt die erforderliche Qualifikation mit dem Orientierungspraktikum. Ob die Basisqualifikation trotzdem zwingend vor dem Praktikum und damit dem ersten Einsatz als Berteuungskraft erfolgen muss, ist nicht endgültig geklärt. Derzeit gehen wir davon aus, dass ein Einsatz neben der berufsbegleitenden Fortbildung bei Werde-Betreuungskraft.de möglich ist.
Welcher Bestandsschutz gilt?
Mitarbeiter, die schon vor dem 1. Februar 2024 in einer Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag gearbeitet haben und in den letzten fünf Jahren vor diesem Datum mindestens zwei Jahre unter einer Fachkraft pflegerische Betreuung geleistet haben, müssen die neuen Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen. Sie sind vom Bestandsschutz abgedeckt.
Wie weise ich die Berufserfahrung / das Orientierungspraktikum nach?
WerdeBetreuungskraft.de stellt Ihnen Formularvordrucke zur Verfügung, die von der verantwortlichen Pflegefachkraft der Einrichtung ausgefüllt werden können.
Das Praktikum wird im Pflegedienst absolviert. Dieser bescheinigt die erbrachten Stunden während des Praktikums. Der Praktikumsbetrieb wird von den Teilnehmenden selbstständig ausgewählt. 
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