Seit dem 1. Februar müssen häusliche Betruungskräfte nach § 53b SGB XI qualifiziert sein

Warum eine Schulung nach § 53b SGB XI?

Für ambulante Pflegedienst gilt eine Pflicht Personen der häuslichen Betruung zu qualifizieren. WerdeBetreuungskraft bietet eine kostengünstige und effiziente Schulung zur Erfüllung der Rahmenbedingungen
Rechtssichere Qualifizierungen
Unsere Kurse sind nach den Vorgaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen aufgebaut
Erfüllung aller Anforderungen
Unsere Kurse bestehen aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der praktische Teil wird in Ihrem Pflegedienst absolviert.
Effiziente Schulungen
Durch die Kombination aus Selbststudium und Vor-Ort-Weiterbildung können wir niedrige Kosten garantieren.

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Für Pflegedienste bieten wir exklusive Angebote, die zu Ihren Anforderungen passen.

Effiziente Qualifizierung, die zu Ihnen passt

Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden die Qualifizierung nebenberuflich, flexibel und im eigenen Tempo zu erreichen
1
Kursanmeldung
Einfache Anmeldung mit schnellem Zugang zum innovativen e-Learning Portal

2
Theoretischer Teil I
Basiskurs erlernen & Prüfungen bestehen 
(5 Module, 100 UE)
3
Praktischer Teil
Orientierungspraktikum im Betreuungs- oder Pflegedienst 
(mindestens 40 Stunden)

4
Theoretischer Teil II
Aufbauinhalte erlernen & Prüfungen bestehen 
(3 Module 60 UE)
5
Abschlussbericht
Praxistransferbericht berufsbegleitend schreiben und von unseren Expert:innen prüfen lassen


5
Zertifikat
Persönliches Zertifikat zur Ausübung vun Betreuungstätigkeiten nach §§ 43B, 53B SGB XI
Innovatives Lernportal
Erhalten Sie Zugang zum innovativen Online-Portal für Ihre Mitarbeitenden
Kurse in 5+ Sprachen
Kurse in gängigen Landessprachen für häusliche Betreuungskräfte
Effiziente Vor-Orten Schulungen
Einige Bundesländer verlangen die Vor-Ort-Schulung. Mit unserem Paket können Sie kostengünstig die notwendigen Regularieren erfüllen und erhalten rechtssichere Qualifizierungen. Wir beraten Sie dazu gerne während der Anmeldung.
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